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AHA! SYLVIA C. TRÄCHSLIN

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Formen von Gewalt 

Jede Form von Gewalt ist eine Verletzung der Menschen- beziehungsweise Grundrechte
Obwohl in demokratischen Ländern die Grundrechte des Menschen in deren Verfassungen verankert sind, sind sie bezüglich ihrer Gültigkeit im Zusammenhang mit Gewalt noch lange nicht in allen Köpfen angekommen, beziehungsweise das Nachdenken über diese Thematik, welche die Würde des Menschen aufs heftigste attackiert, noch viel zu wenig erfolgt.

Im Alltag begegnen wir offensichtlichen und auch subtilen Formen von Gewalt. Meist bemerken wir diese nicht einmal mehr. Dies einerseits, weil wir möglicherweise schon unter dem Eindruck von Gewalt herangewachsen sind, oder vielleicht auch, weil Gewalt seit tausenden von Jahren zur Ausübung und Umsetzung von Macht, Kontrolle und Herrschaft gehört und wir "es" nicht anders kennen.

Gewalt findet sich in verschiedensten Formen und Ausprägungen, in allen Nationen, Religionen und Kulturen, Bildungs- und Einkommensschichten, Altersgruppen, und auch in Familien, im Freundeskreis, Sport, in der Freizeit, an Bildungsstätten, am Arbeitsplatz, in politischen, sozialen, medizinischen, therapeutischen und religiösen Kontexten.
Das Folgende soll eine Übersicht bezüglich Formen von Gewalt vermitteln, beziehungsweise die Formen von Gewalt ins Bewusstsein bringen, um Gewalt künftig rascher erkennen und einsortieren, sowie falls notwendig, sich umgehend professionelle Hilfe holen zu können.


Psychische Gewalt
bedeutet "mit Worten schlagen", beispielsweise mit Schimpfworten erniedrigen. Einzelne Handlungen stellen keinen eigentlichen Straftatbestand dar. Deshalb ist es wichtig STOPP! zu sagen, denn psychische Gewalt ist oft eine Vorstufe zu physischer Gewalt. Als psychische Gewalt wird beschrieben
  • Misshandlungen abstreiten, verharmlosen und den Betroffenen die Schuld daran geben
  • Diskriminierung, Missachtung, Beleidigung, Demütigung
  • Verleumdung und Rufschädigung
  • Jemanden ablehnen, abweisen, nicht beachten oder ein bestimmtes Rollenverhalten verlangen
  • Beschimpfen, erpressen, blossstellen, abwerten, anbrüllen, anschweigen, als Opfer bezeichnen
  • Gefühle ins Lächerliche ziehen
  • Schuldgefühle erzeugen, einreden
  • Mit Blicken, Taten, Gesten und Gegenständen oder Waffen einschüchtern, verängstigen
  • Kinder als Druckmittel benutzen
  • Auflauern, nachstellen, Druck und Zwang ausüben
  • Stalking (andauerndes Verfolgen)
  • Cyberstalking und -bullying (Stalking und Mobbing im Internet)
  • Als dumm oder verrückt erklären
  • Andere als Diener*in behandeln, herumbefehlen, dauernd im Sprechen unterbrechen
  • Andere zwingen zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, Verbündete von einem oder anderen zu sein
  • Drohungen wie "Ich werde dich/euch/andere schlagen oder einsperren." "Ich stecke dich in ein Heim, eine Klinik." "Ich verlasse dich/euch." "Ich bringe mich um."
  • Das Eigentum anderer zerstören (Wohnung, Haus, Garten, Auto, Fahrrad etc.)
  • Gewalt gegen anderen nahestehenden Menschen oder deren Haustiere verüben
  • Intime Informationen, erotische Bilder oder Szenen aufs Internet stellen oder per Handy verschicken
  • Andere als Eigentum behandeln und ständig kontrollieren
  • Kontakte zu Freunden oder zu Verwandten verunmöglichen oder verbieten
  • Informationen über andere Nahestehende erhalten versuchen
  • Nötigung
  • Freiheitsberaubung
  • Soziale Gewalt: Bevormundung, Verbot oder strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten, Einsperren, das Erlernen der Landessprache verbieten (aus: Merkblatt Definition, Formen und Folgen häuslicher Gewalt)
  • Ökonomische Gewalt: Arbeitsverbote, Zwang zur Arbeit, Beschlagnahmung des Lohnes, die alleinige Verfügungsmacht über finanzielle Ressourcen durch einen der Partner/-innen, Zwang zur Mitunterzeichnung von Kreditverträgen (aus: Merkblatt Definition, Formen und Folgen häuslicher Gewalt)

Physische Gewalt
  • Grob packen, schlagen, schütteln, beissen, würgen, fesseln, zwicken, brennen, ohrfeigen, treten, stossen, an den Haaren reissen, die Arme verdrehen
  • Gegenstände nachwerfen
  • mit Waffen und Gegenständen bedrohen
  • tätliche Angriffe bis hin zu Tödungsdelikten

Sexuelle Gewalt (Straftatbestand)
  • Sexuelle Gewalt hat viel "mit Machtmissbrauch und Gewalt zu tun. Die Form der Gewalt benutzt Körper, Geist und Seele des Opfers, um egoistische Interessen durchzusetzen. Beispielsweise muss die Person einen Pornofilm mit anschauen oder ihr Nein zum Beischlaf wird nicht ernst genommen. Zur sexuellen Gewalt gehören alle dem Opfer aufgezwungenen sexuellen Handlungen, also von sexueller Belästigung bis hin zur Vergewaltigung." (aus: Von Angst bis Zuflucht - Gegen häusliche Gewalt)
  • Sexuelle Gewalt " umfasst jede nicht gebilligte, nicht gewünschte oder geduldete Sexualpraktik. Sie reicht vom unerwünschten Herstellen einer sexualisierten Atmosphäre über sexistisches Blossstellen bis hin zum Zwang zu sexuellen Handlungen oder Vergewaltigungen.
  • Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen meint alle Formen von sexuellen Handlungen an diesen, unabhängig davon, ob sie von Erwachsenen oder Minderjährigen ausgeübt werden."
    (aus: Definition, Formen und Folgen häuslicher Gewalt, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann)

Sexuelle Nötigung (Straftatbestand)
  • nimmt seinen Lauf über Drohungen wie: "Wenn du mich nicht befriedigst, gibt es Schläge." Wenn du nicht mit mir schläfst, gibt es kein Haushaltgeld."
    Bewirkt die Drohung, dass ein Mensch sexuelle Handlungen erduldet, ist er sexuell genötigt worden.

Sexuelle Belästigung (In der Schweiz: Straftatbestand)
  • im öffentlichen Raum wie auf der Strasse, auf dem Schulweg, beim Sport, im Ausgang, am Arbeitsplatz, im Zug in Form von unerwünschten sexistischen Kommentaren, hinterher pfeifen, Voyeurismus, sexistische abwertende Sprache und Bilder verbreiten, unnötige Körperkontakte, sexuelle Annäherung, anzügliche Blicke und Sprache, bis hin zu handgreiflichen Aktionen wie begrabschen.

Häusliche Gewalt (Offizialdelikt)
Auf diese komplexe Form von Gewalt, in welcher sich oft auch die oben beschriebenen Gewaltformen (psychische, physische, sexuelle Gewalt) vereint finden, wird  unter Häusliche Gewalt eingegangen. Auf den Seiten Rad der Gewalt und Kontrolle, Gewaltspirale, Wie stoppt die Polizei Häusliche Gewalt? werden weitere Hintergrundinformationen zu Häuslicher Gewalt vermittelt.


Emotionale Gewalt
kann sich auf unterschiedliche Art und Weise manifestieren, beispielsweise in Form von
  • Emotionale Erpressung
  • Wenn Eltern nicht lieben

Elterliche Gewalt - Wenn Eltern nicht lieben
  • Hochgradig narzisstische Eltern
  • Eltern, die sich überall einmischen
  • Kontrollsüchtige Eltern
  • Eltern die Bemutterung brauchen
  • Verratende, vernachlässigende und prügelnde Eltern

Zwangsheirat

Jugendgewalt

Strukturelle Gewalt
zeichnet sich aus durch ungleiche Herrschafts- und Machtverhältnisse im gesellschaftlichen System beziehungsweise in dessen Untersystemen, nämlich durch
  • Hierarchien (Behörden und deren Kompetenzen, Bildungssystem, Arbeitswelt, Freizeit, Sport, Gruppierungen, Sippe, Familie)
  • Genderspezifisches
  • Rollenzuweisungen und Fixieren in diesen Rollen
  • Funktionen und entsprechende Machtchancen
  • Etablierten- und Aussenseiterkonstellationen beziehungsweise -figurationen (siehe beispielsweise auch Norbert Elias / J.L. Scotson und ihr Etablierten und Aussenseitermodell)
Bei struktureller Gewalt können psychische und andere Formen von Gewalt vorkommen.

Spirituelle Gewalt
ist anzutreffen in esoterischen Kreisen sowie rund um sogenannte oder selbsternannte Gurus, Heiler/-innen, und ebenso in Sekten oder sektenartig strukturierten Gruppierungen (für eine Vertiefung in diese Thematik wird auf das Studieren von themenspezifischer Literatur verwiesen)


Kulturelle Gewalt
Die Eigenschaft einer Kultur, mit deren Hilfe direkte oder strukturelle Gewalt legitimiert werden kann, z.B. rechtsextreme Ideologie der Ungleichheit, Theorie vom "Herrenvolk" (für eine weiterführende Beschäftigung mit dieser Form von Gewalt wird beispielsweise auf die Etablierten-/Aussenseitertheorie von Norbert Elias und Scotson hingewiesen)


Politisch motivierte Gewalt
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
(für eine weiterführende Beschäftigung mit dieser Form von Gewalt wird beispielsweise auf Norbert Elias' Zivilisationsprozesse, 1977 hingewiesen)


Kollektive Gewalt
Kriege (für eine weiterführende Beschäftigung mit dieser Form von Gewalt wird beispielsweise auf Norbert Elias' Zivilisationsprozesse, 1977 hingewiesen)

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©1999 - 2025. AHA! Sylvia C. Trächslin. CH-4153 Reinach.
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